Versand und Lieferung
Grundsätzlich wird die Ware nach den INCOTERM 2010 / EXW , ab Standort bereitgestellt. Die beauftragte Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann auf den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versandes. Für Transportschäden haften wir nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware die Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Bei Verzögerung des Versands aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Umdisposition unserer Lieferanten, höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung oder Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreiten der Lieferzeit sind gegen uns ausgeschlossen. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung des Käufers durchgeführt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bedingungsgemäß geliefert und abgenommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änderungen usw. gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet.